1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages / Beherbergungsvertrages
Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird. Die verbindliche Buchung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung aufgeführten Personen. Die Ferienwohnung darf nur von der im Vertrag genannten Personenzahl bewohnt werden. Haustiere sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung pfleglich zu behandeln und Schäden unverzüglich zu melden.
Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben auf der Internetseite. Die auf der Internetseite angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der vereinbarte Preis einschließlich aller Nebenkosten ist am Anreisetag fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, Anzahlungen zu verlangen oder Zwischenrechnungen zu stellen.
2. Kaution
Der Mieter hinterlegt beim Vermieter eine Kaution in Höhe von 50,00 Euro. Die Kaution ist spätestens bei der Anreise in bar zu zahlen und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Ferienwohnung abzüglich etwaiger Kosten für Schäden zurückerstattet.
3. Rücktritt und Stornierung
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Inhaber des Beherbergungsbetriebes erklären ausnahmsweise ihre Zustimmung.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen.
Bei einer Stornierung durch den Mieter fallen folgende Gebühren an:
- bis 30 Tage vor Anreise: 10 % des Mietpreises
- 29 bis 15 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
- ab 14 Tage vor Anreise oder bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises
Sollte die Ferienwohnung aus unvorhersehbaren Gründen durch den Vermieter nicht zur Verfügung stehen, wird der Vermieter versuchen, eine vergleichbare Unterkunft zu finden. Anzahlungen werden vollständig erstattet.
4. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle während des Aufenthalts verursachten Schäden in der Ferienwohnung, sofern diese über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehen.
Der Vermieter haftet nicht für:
- Verlust oder Diebstahl von Gegenständen des Mieters
- Unfälle oder Verletzungen des Mieters im Haus und auf dem Mietgelände
5. Mietende
Die Ferienwohnung ist am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr in ordentlichem Zustand und frei von Müll zu übergeben.
6. Verjährung
Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag verjähren in zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen einer Verjährung von drei Jahren.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen oder Prospekten des Beherbergungsbetriebes, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.